zaterdag 9 juni 2018

Wachsende Zweifel im Fall Skripal

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Wachsende Zweifel an Darstellung westlicher Staaten im Fall Skripal

by DE-AB
09-06-18 07:00:00, 
Bundestagswissenschaftler bestätigen rechtskonformes Verhalten Moskaus. Keine Beweise für russische Schuld. Linke fordert Konsequenzen
Während die Bundesregierung zur Beweislage gegen Russland im Fall des mutmaßlichen Giftanschlags auf den Geheimdienstler Sergej Sergej Skripal im britischen Salisbury weiter schweigt, wachsen Zweifel an der Version Großbritanniens und anderer westlicher Staaten. In einem neuen Gutachten stellt nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags fest, dass “die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den Ex-Agenten Skripal in Großbritannien bis heute nicht nachgewiesen ist”.
Vor wenigen Tagen erst war herausgekommen, dass die Bundesregierung vor dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags eingestehen musste, von London bislang keine Beweise für die These einer russischen Verantwortung vorgelegt bekommen zu haben (Bundesregierung hat keinerlei Beweise für Skripal-Fall).
Skripal war Anfang März nach britischen Angaben Opfer eines Giftanschlags geworden. Nach der Darstellung Londons sollen russische Agenten ein hochtoxisches Phosphorsäureester der sogenannten Nowitschok-Gruppe auf die Türklinke seines Wohnhauses angebracht haben. Dadurch sei auch Skripals Tochter Julia und ein britischer Polizist vergiftet worden. Sergej Skripal ist ein ehemaliger Oberst des russischen Militärnachrichtendienstes GRU, der zum britischen Auslandsgeheimdienst MI6 übergelaufen ist. Die britische Regierung sieht darin ein Motiv Russlands, ihn umzubringen. Im März hatten über ein Dutzend Länder, in der Mehrheit Mitgliedsstaaten der NATO, sich dieser These angeschlossen und russische Diplomaten ausgewiesen. Dieser Maßnahme schloss sich damals auch die Bundesregierung an.
Wissenschaftlicher Dienst bestätigt rechtskonformes Verhalten Moskaus
Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das auf Antrag der Linken-Fraktionsvizevorsitzenden Heike Hänsel erstellt wurde und über das gestern die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete, wird diese Maßnahme nun als “unfreundlicher, aber nicht völkerrechtswidriger Akt” gewertet. Nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen sei es immer möglich, Diplomaten eines fremden Staates – auch ohne Begründung – auszuweisen und von dem sogenannten Retorsionsrecht Gebrauch zu machen. Darüber hinaus gehende Gegenmaßnahmen wie Sanktionen wären im Fall Skripal aber wohl illegal. Die Ausführungen der Bundestagsjuristen bestätigen damit die These, dass die Kampagne gegen Russland nach dem Zwischenfall in Salisbury eher Teil einer populistischen Politik als völkerrechtlich fundiert oder gar durchdacht war.
Auch in zwei weiteren Punkten schwächt das sachlich formulierte Papier des Wissenschaftlichen Dienstes die bisherige Position der Bundesregierung und ihrer Bündnispartner in der Skripal-Affäre. Nach aktuellem Kenntnisstand sei “ein offenkundiger Verstoß Russlands gegen Kooperationsverpflichtungen aus dem Chemiewaffenübereinkommen nicht zu erkennen”,


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