vrijdag 9 oktober 2020

Russische Außenministerium über die Absurditäten im Fall Navalny


Das russische Außenministerium über die Absurditäten im Fall Navalny

Auf der Pressekonferenz des russischen Außenministeriums gab es am Donnerstag zwei Fragen zum Fall Navalny, die sich um die Ergebnisse der OPCW-Untersuchung und um Navalnys Anfrage bei der UNO, seinen Fall zu untersuchen, bezogen haben. Ich habe die offiziellen Antworten übersetzt.

Was im Fall Navalny vor sich geht, ist absurd, denn Russland hat den Bericht der OPCW noch nicht einmal bekommen und muss nun gemäß dem von Deutschland eingeleiteten Verfahren bei Deutschland darum bitten, den Bericht einsehen zu dürfen. Russland hat mittlerweile vier Rechtshilfegesuche an Deutschland gerichtet und um die Beweise gebeten, die auf eine Straftat hindeuten. Außerdem hat Russland auch je ein Rechtshilfegesuch an Frankreich und Schweden gestellt, die die angeblich „zweifelsfreie“ Vergiftung Navalnys bestätigt haben. Auf keines dieser Rechtshilfegesuche hat Russland eine Antwort bekommen und Zugang zum OPCW-Bericht hat Russland bisher auch nicht. 

Um aber ein Strafverfahren einzuleiten, braucht es in jedem Land der Welt Hinweise auf ein Verbrechen. Russland sagt – ob das nun wahr ist oder nicht -, dass es keine solchen Hinweise hat. Da wäre es doch ein Leichtes – wenn alles so „zweifelsfrei“ ist -, Russland durch Übergabe und Veröffentlichung der Beweise bloß zu stellen. Aber das geschieht nicht, Russland bekommt keine Antworten und die angeblichen Beweise werden geheim gehalten. 

Obwohl es in Russland keine Hinweise auf ein Verbrechen gibt, läuft in Russland eine formelle Voruntersuchung, die aber erst zu einem Strafverfahren führen kann, wenn Deutschland, Frankreich, Schweden und die OPCW ihre angeblichen Beweise vorlegen. 

Das führt zu der absurden Situation, dass man Russland Informationen, die zur Eröffnung eines Strafverfahrens nötig sind, vorenthält und Russland gleichzeitig vorwirft, kein Strafverfahren eröffnet zu haben. Wenn die Beweise so eindeutig sind, wozu dann diese Geheimniskrämerei? Man könnte Russland doch mit Beweisen an den Pranger stellen, wenn alles so klar auf der Hand liegen würde. 

Dazu wurden bei der Pressekonferenz des russischen Außenministeriums Fragen eingereicht, auf die die Sprecherin des Ministeriums, Maria Sacharova, geantwortet hat. Ich habe diese Antworten übersetzt

Beginn der Übersetzung:

Die Russische Föderation beabsichtigt, von der deutschen Seite den vollständigen Bericht des Technischen Sekretariats der OPCW über die Ergebnisse der Analyse der zwei weiteren von der OPCW benannten Laboratorien von Biomaterial des Bloggers Navalny anzufordern. Diese Informationen sind zusammen mit den Antworten auf die inzwischen vier Rechtshilfegesuche der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation an Berlin notwendig, um die Voruntersuchung in voller Übereinstimmung mit dem russischen Recht abzuschließen und festzustellen, ob es Anzeichen für ein mögliches Verbrechens im Fall Navalny gibt. Nur wenn es solche Anzeichen gibt, ist es möglich, ein Strafverfahren einzuleiten. 

Gleichzeitig möchten wir die von uns mehrmals geäußerten Forderungen wiederholen, den russischen Strafverfolgungsbehörden die illegal aus dem Gebiet der Russischen Föderation entwendeten Beweismittel zurückzugeben und den russischen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu Frau Pewtschich zur Befragung als direkte Zeugin der Ereignisse in Tomsk und Omsk zu gewähren und unseren Ärzten zu erlauben, von Navalny Biomaterial zu nehmen. (Anm. d. Übers.: Damit sind die ominösen Wasserflaschen aus Navalnys Hotelzimmer gemeint. Und über die mysteriöse Frau Pewtschick finden Sie hier Informationen

Solange unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werden wir weiterhin davon ausgehen, dass diese ganze Geschichte nichts anderes als ein Vorwand für den zunehmenden Sanktionsdruck auf uns ist. Das ist die Antwort auf die Frage zum Technischen Sekretariat der OPCW. 

Wir sind darauf aufmerksam geworden, dass in ausländischen Medien über ein Treffen von Navalny mit den Sonderberichterstattern des UN-Menschenrechtsrates (HRC) über außergerichtliche Hinrichtungen, Kalyamar, und über Meinungsfreiheit, Khan, berichtet wurde, bei dem der Russe sie angeblich gebeten hat, eine internationale Untersuchung seiner Vergiftung durchzuführen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf Folgendes hinweisen. 

Ende August dieses Jahres erhielt die russische Seite eine Anfrage der genannten Sonderberichterstatter des HRC mit der Bitte, zur Situation rund um Navalny Stellung zu nehmen. Die Russische Föderation hat, obwohl es sich um eine Empfehlung handelte und sie keine rechtlich bindende Natur hatte, auf die Anfrage der Sonderberichterstatter an die zuständigen russischen Behörden, einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, reagiert. 

Die russischen Ermittlungsbehörden konnten die Voruntersuchungen aufgrund Deutschlands, Frankreichs und Schwedens Weigerung zur Zusammenarbeit bei der vollständigen, objektiven und umfassenden Ermittlung der Umstände des Vorfalls nicht abschließen. Eine solche Zusammenarbeit ist in der Europäischen Konvention über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und den Zusatzprotokollen vom 17. März 1978 und 8. November 2001 geregelt. Russland hat Deutschland, Frankreich und Schweden gemäß der genannten Konvention insgesamt sechs Rechtshilfegesuche zugeleitet, um Navalny, seine Ärzte und seine Begleitpersonen zu befragen, Kopien von medizinischen Dokumenten über seine Behandlung in Berlin, Laborergebnisse der Untersuchung von Biomaterialien und anderer Beweisstücke und die Kopien der toxikologischen Untersuchungen von Biomaterialien in Frankreich und Schweden zu erhalten. 

Anstatt zusammenzuarbeiten, um die Wahrheit und die Fakten dessen zu ermitteln, was mit dem Russen geschehen ist, ziehen das offizielle Paris und das offizielle Berlin es vor, den Fall politisch einzufärben und sind zu Drohungen und Erpressung übergegangen, auch in internationalen Organisationen. Wir halten ein solches Verhalten für inakzeptabel und unverantwortlich. 

Wir unsererseits erwarten, dass die Anfragen der Sonderberichterstatter des HRC in Bezug auf das, was mit Navalny geschehen ist, auch an die deutsche Seite gerichtet werden. Ich hoffe, dass sie alle Informationen über diesen Fall, die wir den Medien mitteilen, haben und sie gründlich studieren werden. 

Wir setzen uns weiterhin für eine gründliche und objektive Aufklärung der Umstände des Falles ein. 

Laut Navalny „wird in Russland keine Untersuchung durchgeführt“, was ihm als Hauptmotiv für seine Anfrage an die Sonderberichterstatter diente. Wir sehen das als ein weiteres Beispiel für die Verzerrung von Fakten und als Versuche, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Tatsächlich wird die Voruntersuchung gemäß den geltenden Vorschriften fortgesetzt. Dies wurde heute von der Untersuchungsdirektion für Verkehr des russischen Innenministeriums für den sibirischen Föderalen Bezirk bestätigt. Dort werden übrigens die Umstände der Untersuchung beschrieben und die Gründe, die einen weiteren Fortschritt verhindern, aufgezählt. All das kann man nicht nur nachlesen, man muss sich damit vertraut machen. 

Ende der Übersetzung

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft. 

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https://www.anti-spiegel.ru/2020/das-russische-aussenministerium-ueber-die-absurditaeten-im-fall-navalny/

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