vrijdag 3 juli 2020

Anklageschrift gegen Ghislaine Maxwell macht wenig Hoffnung auf Aufklärung

Fall Epstein: Anklageschrift gegen Ghislaine Maxwell macht wenig Hoffnung auf Aufklärung

Nachdem gestern die Meldungen über die Verhaftung von Ghislaine Maxwell noch Hoffnung auf Aufklärung im Fall Epstein gemacht haben, zeigt ein Blick in die Anklageschrift, dass die Hoffnungen verfrüht waren. Die Anklageschrift enthält keinen der wirklich heiklen Punkte.

Epstein hat minderjährige Mädchen missbraucht und sie auch seinen Freunden zum Missbrauch zur Verfügung gestellt. Die Hintergründe zu dem Fall finden Sie hier

Maxwell soll die jungen Mädchen für Epstein „rekrutiert“ haben, sie ist also die letzte lebende Schlüsselfigur in dem Fall, nachdem sich Epstein unter sehr fragwürdigen Umständen in einem Hochsicherheitsgefängnis mit einem Papiertuch erhängt haben soll. Details über den „Selbstmord“ von Epstein finden Sie hier

Da nach dem Tod von Epstein kein Strafprozess gegen ihn mehr stattfinden kann und damit eine Aufklärung des Falles unwahrscheinlich geworden ist, gab die gestrige Verhaftung von Maxwell Hoffnung, ein Prozess gegen sie könnte den Fall doch noch aufklären und auch ans Licht bringen, wer seine Kunden gewesen sind. Das dürfte aber nicht passieren, wie ein Blick in die Anklageschrift zeigt. Sie enthält sechs Anklagepunkte, die wir uns nun anschauen werden. 

PUNKT EINS: VERSCHWÖRUNG, UM MINDERJÄHRIGE ZU REISEN ZU ILLEGALEM SEX ZU VERLEITEN

Der Anklagepunkt wird ausführlich beschrieben und die Überschrift sagt eigentlich schon alles. Und er macht auf den ersten Blick Hoffnung auf Aufklärung des Skandals. 

Aber leider umfasst er nur den Zeitraum von 1994 bis 1997, also nicht die fragliche Zeit nach dem Jahr 2000, als Clinton eng mit Epstein verbunden war, Dutzende Male in dessen Privatflugzeug in Begleitung Minderjähriger mit geflogen ist und von Epstein Spenden in Millionenhöhe für die Clinton-Stiftung erhalten hat. 

Da hilft es nichts, dass in dem Anklagepunkt ausführlich auf Maxwells Rolle bei Epstein eingegangen wird, wie sie teilweise 14 jährige Mädchen für sexuellen Missbrauch angeworben und dem Missbrauch sogar beigewohnt hat. Es wird ausführlich beschrieben, wie Maxwell selbst Epstein massiert hat, um den Mädchen die Scheu zu nehmen, die dann selbst Epstein erotische Massagen gemacht haben, bis hin zum sexuellen Missbrauch durch Epstein. 

All das ist interessant, aber um für wirkliche Enthüllungen und für Aufklärung zu sorgen ist es der falsche Zeitraum. 

PUNKT ZWEI: VERLOCKUNG VON MINDERJÄHRIGEN ZU ILLEGALEM SEX

Auch hier gilt das gleiche, wie bei Punkt eins: Es geht um den „falschen“ Zeitraum. Wieder geht es ausschließlich um die Jahre 1994 bis 1997. 

Interessant ist, dass das auch die Medien, die darüber berichten, nicht stört. Immerhin hat sich Prinz Andrew in seinem BBC-Interview furchtbar blamiert, was für einige Schlagzeilen gesorgt hat. Aber auch bei Prinz Andrew ging es um einen späteren Zeitraum, was den Verdacht nahelegt, dass nicht nur von Clintons Machenschaften abgelenkt werden soll, sondern auch von Prinz Andrew, dessen Missbrauch von Minderjährigen ebenfalls nicht in den fraglichen Zeitraum fällt. Er wird also einen möglichen Prozess gegen Maxwell auch nicht fürchten müssen. 

PUNKT DREI: VERSCHWÖRUNG ZUM TRANSPORT VON MINDERJÄHRIGEN MIT DER ABSICHT, KRIMINELLE, SEXUELLE HANDLUNGEN VORZUNEHMEN

Wieder das gleiche Problem: Es geht nur um die Jahre 1994 bis 1997. 

PUNKT VIER: TRANSPORT VON MINDERJÄHRIGEN MIT DER ABSICHT KRIMINELLER, SEXUELLER HANDLUNGEN

Und wieder: Es geht nur um 1994 bis 1997. 

PUNKT FÜNF: MEINEID

Hier geht es zwar um 2016, aber wieder nicht um das interessante Thema. 

Am 22. April 2016 sagte Maxwell unter Eid aus und wurde gefragt, ob Epstein Minderjährige für Sex-Massagen „rekrutiert“ habe. Und sie sollte alle Personen unter 18 auflisten, mit denen Epstein in seinen Anwesen „interagiert“ habe. Bei beiden Fragen wusste sie von nichts, weshalb ihr nun Meineid vorgeworfen wird. 

Es geht also wieder nicht um Epsteins Kunden, sondern um seinen eigenen Missbrauch von Minderjährigen und vor allem geht es nur um die Frage, ob Maxwell darüber unter Eid die Unwahrheit gesagt hat. 

PUNKT SECHS: MEINEID

Hierbei geht es um das gleiche Verhör von 2016, in dem Maxwell auch gefragt wurde, ob sie etwas über Sex-Spielzeuge oder Sex zu dritt in Epsteins Anwesen in Florida wisse. Wieder will sie von all dem angeblich nichts gewusst haben, weshalb ihr noch einmal Meineid vorgeworfen wird. 

HOFFNUNG AUF AUFKLÄRUNG DES FALLS EPSTEIN?

Wohl kaum, wenn die Anklageschrift nicht noch erweitert wird. Sollte es auf Basis dieser Anklageschrift zu einem Prozess kommen, dürften die interessanten Fragen unbeantwortet bleiben. Und eventuell ist sogar ein Deal möglich, bei dem Maxwell im Austausch zum Beispiel für eine Bewährungsstrafe ein Teilgeständnis ablegt. Damit könnte die US-Justiz den Fall Epstein als aufgeklärt schließen. 

Sollte die Anklageschrift erweitert werden, ist es auch möglich, dass Mawxell sich – ähnlich wie Epstein – mit einem Papiertuch erhängt, wer weiß das schon. 

Aber die Chance auf eine wirkliche Aufklärung des Falls ist weiterhin gering.

https://www.anti-spiegel.ru/2020/fall-epstein-anklageschrift-gegen-ghislaine-maxwell-macht-wenig-hoffnung-auf-aufklaerung/?doing_wp_cron=1593788162.7210760116577148437500





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